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„WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN IHRER LEISTUNG UND DEM OUTPLACEMENT / NEWPLACEMENT / JoBSEARCH & Co.?"

Dass Top-Führungskräfte vom Outplacement (und darunter subsumieren wir auch Outplacement-Gesellschaften, die Newplacement, Jobsearch, Inverses Headhunting anbieten) mitunter sehr enttäuscht sind, mag daran liegen, dass im Vorgespräch Erwartungen geweckt wurden, die am Ende nicht erfüllt werden. Wobei es natürlich auch gut sein kann, dass der Kunde unrealistische Erwartungen hatte. Denn: Das klassische Outplacement ist letztlich nichts anderes als eine Dienstleistung, die dabei hilft, die eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen, die Bewerbungsunterlagen aufzupolieren, den Blick für die passenden Stellenausschreibungen zu schärfen, bei der Verarbeitung des Job-Verlustes bzw. Trennungsschmerzes zu helfen oder auch eine grundlegend neue berufliche Ausrichtung vorzunehmen. Auch Datenbankauszüge / Adresslisten von Firmen gehören bei fast allen Anbietern zum Standardprogramm, ebenso die E-Mail-Adressen von Headhuntern.

Das Problem: Die Headhunter und Unternehmen, die auf diese Weise angeschrieben werden, „ertrinken“ seit Jahren in solchen Blindbewerbungen.

Outplacementberater entscheiden nicht über Besetzungen

Outplacement-Berater sind übrigens – obwohl man das dem Kunden gerne so verkauft – auch nicht diejenigen, die bei der Besetzung von Positionen in den Unternehmen „ein Wörtchen mitzureden“ hätten oder gar um eine Einschätzung im Hinblick auf den Bewerber gebeten werden. Eine solche „Beratungs-Rolle“ kommt bestenfalls dem Headhunter zu, der ja vom Unternehmen beauftragt und bezahlt wird.

Outplacementberater sind nicht der verlängerte arm des headhunters

Ähnliches gilt übrigens auch für die Beziehung zwischen Outplacement-Berater und Headhunter. Ein Unternehmen zahlt einem Headhunter nicht zigtausend Euro Honorar, damit dieser sich dann die Bewerber bzw. Kandidaten von seinen befreundeten Outplacementkollegen „zuschaufeln“ lässt.

Outplacement: Für Positionen bis ca. 130.000 EUR p.a.

Dennoch kann Outplacement hilfreich sein. Unserer Einschätzung nach vor allem bei Fach- und Führungskräften bis zu einem Jahreseinkommen von ca. 130.000 EUR p.a. Denn bis zu einer solchen „Flughöhe“ werden Positionen durchaus noch in ausreichender Zahl ausgeschrieben. Und solange es genügend Stellenanzeigen gibt, auf die man sich bewerben kann, reicht es vermutlich aus, ansprechende Bewerbungsunterlagen zu verschicken und gut vorbereitet in die Vorstellungsgespräche zu gehen.

Wenn es aber darum geht, an Positionen zu kommen, die aufgrund der Flughöhe nicht (oder nur noch selten) ausgeschrieben werden, greift diese Dienstleistung zu kurz.

Dass fast jede Outplacementgesellschaft mittlerweile behauptet, Jobsearch und Inverses Headhunting anzubieten und damit nach solchen nicht ausgeschriebenen Stellen zu suchen, versucht dieser Gegebenheit Rechnung zu tragen. Das Problem: „Inverses Headhunting“ betreibt man nicht, indem man sich durch eine Datenbank hindurchklickt.
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Scheuen Sie das Risiko und lassen Sie sich nicht - mangels Alternativen - auf einen Job ein, der sich schon im Vorfeld als Zitrone oder gar Feuerstuhl darstellt.

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Wenn das so einfach wäre, bräuchten Sie weder uns noch sonst einen Berater; Sie könnten sich den Datenbankzugang selbst (für wenig Geld) besorgen und dann auch selbst recherchieren. Und wir bräuchten in diesem Fall keine 28 Mitarbeiter/-innen für die Durchführung unserer 160 – 200 Projekte pro Jahr.

Sie werden unsere Dienstleistung nicht bekommen, wo es keine Berater mit Headhunting-Erfahrung und wo es keine leistungsfähige Research-Abteilung gibt. Interessieren Sie sich also immer für den beruflich-fachlichen Hintergrund Ihres / Ihrer zukünftigen Berater(s).

„Datenbankauszüge und BliNdBewerbungen verschicken kann ich selbst. Was ist der Mehrwert von Vogel & Detambel?“

Völlig richtig: Initiativbewerbungen verschicken können Sie selbst und Firmeninformationen aus Datenbanken sind auch kein Problem: Zugänge zu Datenbanken lassen sich für wenig Geld kaufen, für etwas (oder auch deutlich) mehr Geld gibt es die entsprechenden Ausdrucke bei (vermutlich) fast jedem Outplacement-, Newplacement oder Inversem Headhunting-Berater. Das Problem: Solche Datenbanken bilden (bestenfalls) den Ist-Zustand des Unternehmens richtig ab.

Keine verfügbare Datenbank macht aber Aussagen über die Zukunft. Prognosen, welche Top-Positionen demnächst mit großer Wahrscheinlichkeit zur Neubesetzung anstehen, bekommt man nur, wenn man diese zusammenträgt und über die entsprechenden Zugänge in die Unternehmen verfügt. Den größten Teil der Honorare, die uns unsere Kundinnen und Kunden zahlen, stecken wir daher in das Zusammenstellen dieser Informationen und das Aufzeigen der Chancen, die sich dadurch für unsere Kundinnen und Kunden ergeben.

„WENN ICH MICH BEWERBE: SIEHT DAS NICHT SO AUS, ALS HÄTTE ICH EINEN NEUEN JOB NÖTIG?"

Doch! Und genau so ist es. Sie suchen einen neuen Job! Wir wüssten aber nicht, was daran verwerflich oder für Ihre Reputation mindernd sein sollte. Auch wir – Vogel & Detambel – suchen übrigens immer wieder nach interessanten Aufträgen und Jobs. Leidet darunter unsere Reputation im Markt? Allem Anschein nach nicht.

„ICH WOHNE NICHT IN WIESBADEN. IST ES DANN NICHT BESSER, EINEN ANBIETER „VOR MEINER HAUSTÜR" ZU WÄHLEN, UM LANGE FAHRZEITEN ZU VERMEIDEN?"

Nein, denn nach einem Vorgespräch sind lediglich drei weitere Termine "vor Ort" nötig. Alles andere lässt sich per E-Mail oder telefonisch besprechen und erledigen. Unsere Kunden kommen aus der ganzen D-A-CH-Region zu uns, regelmäßig absolvieren wir auch Projekte für Expatriats (USA, Asien etc.). Bei der Wahl des richtigen Dienstleisters, bei dem es ja um Nichts anderes als um Ihre berufliche Zukunft geht, sollten Sie aus unserer Sicht weniger die Kilometerzahlen in den Blick nehmen als vielmehr die angebotene Leistung.

„WER TRÄGT DIE KOSTEN FÜR IHRE DIENSTLEISTUNG"?

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Outplacementangebot gemacht haben, können Sie dieses selbstverständlich auch für unsere Dienstleistung einsetzen. Gerne regeln wir die Formalitäten mit Ihrem Unternehmen. 

Sind Sie „Selbstzahler", können Sie den Betrag, den wir Ihnen in Rechnung stellen, als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Diese sind in voller Höhe steuerlich absetzbar.