Karriere Insights: Das Wissensmagazin für Top-Führungskräfte
Der Begriff „Aufhebungsvertrag“ löst bei den meisten Top-Führungskräften zunächst Unbehagen aus. Er suggeriert Verlust, Karriereknick, Kontrollverlust – Begriffe, die dem Selbstverständnis erfolgreicher C-Level-Executives diametral entgegenstehen. Und dennoch: Wer von seinem Unternehmen mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert wird, steht oft vor einer der kritischsten Situationen seiner beruflichen Laufbahn.
Genau jetzt ist höchste Professionalität gefragt – und vor allem strategisches, nicht emotionales Handeln. Denn ein Aufhebungsvertrag ist keineswegs eine bloße Formalität, sondern ein hochkomplexes Verhandlungsdokument mit weitreichenden Konsequenzen für Reputation, Liquidität, Karriereentwicklung und persönliche Souveränität.
Die Realität zeigt: Viele erfahrene Manager unterschätzen diese Situation fundamental. Sie glauben, auch diesen Prozess „managen“ zu können – ein Trugschluss, der oft teuer bezahlt wird.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie:
C-Level-Executives bewegen sich auf einem völlig anderen Spielfeld als klassische Angestellte. Dies liegt nicht nur am Vergütungsniveau oder der Verantwortungsebene – sondern daran, dass die Trennung häufig Teil komplexer Machtdynamiken und strategischer Neuausrichtungen ist.
Das Problem: Viele Führungskräfte glauben, sie könnten auch diese außergewöhnliche Situation wie einen normalen Geschäftsprozess „managen“. Sie unterzeichnen vorschnell – oder führen erste Gespräche ohne rechtlichen Beistand. Ein fataler Fehler.
Wenn ein Unternehmen signalisiert, dass es zur Trennung kommen soll, entscheiden die ersten Minuten oft über den gesamten weiteren Verlauf. Drei fundamentale Verhaltensregeln gilt es zu beachten:
Wichtig: Sie respektieren die Trennungsentscheidung des Unternehmens, akzeptieren sie aber keinesfalls ungeprüft. Ihre erste Reaktion sollte lauten: „Ich nehme Ihre Entscheidung zur Kenntnis und werde sie respektieren. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich mir Bedenkzeit nehmen und mich anwaltlich beraten lassen werde. Mein Rechtsbeistand wird sich bei Ihnen melden.“
Ein Aufhebungsvertrag ist ein rechtlich hochkomplexes Dokument mit zahlreichen Fallstricken. Die Materie umfasst weit mehr als nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ein erfahrener Arbeitsrechtler stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte verhandelt werden – nicht nur die offensichtlichen Punkte im Erstentwurf.
Einer der häufigsten und teuersten Fehler von Top-Führungskräften: Sie signalisieren zu schnell ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Trennung. Die Motive sind verständlich – das unangenehme Thema soll schnell vom Tisch, man möchte weiterhin als „Herr der Lage“ erscheinen.
Warum diese Strategie regelmäßig scheitert:
Praxis-Beispiel: Ein Vorstandsvorsitzender eines mittelständischen Unternehmens signalisierte in der ersten Besprechung seine Bereitschaft zu einer Abfindung von 500.000 Euro. Erst später stellte sich heraus, dass bei ordnungsgemäßer Verhandlung 1,2 Millionen Euro möglich gewesen wären – der Schaden belief sich auf 700.000 Euro.
Führungskräfte befinden sich im Trennungsgespräch strukturell in einer asymmetrischen Position: Ihnen gegenüber sitzt die HR-Abteilung – häufig begleitet von Unternehmensjuristen oder externen Beratern.
Merksatz: Konsensual verhandeln bedeutet nicht, die eigenen Positionen aufzugeben – sondern sie intelligent und professionell zu vertreten.
Ein erfahrener Anwalt wird niemals eskalieren, sondern zunächst den persönlichen Kontakt zu den Ansprechpartnern suchen. Das erste Telefonat entscheidet oft über den Verlauf der gesamten Verhandlung.
Die Erfolgsfaktoren für eine konstruktive Verhandlungsatmosphäre:
Zeitrahmen bei verschiedenen Verhandlungsverläufen:
Viele Aufhebungsverhandlungen enden tatsächlich „vor Gericht“ – allerdings nicht im klassischen Sinne einer streitigen Auseinandersetzung. Häufig wird der Vergleich bewusst im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Gütetermins geschlossen – aus steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen.
Vorteile des gerichtlichen Vergleichs:
Alternativ kann der gesamte Prozess außergerichtlich abgeschlossen werden – mit identischen wirtschaftlichen Ergebnissen, aber geringerer Öffentlichkeit.
Ein vollständiger und ausgewogener Aufhebungsvertrag muss alle relevanten Aspekte der Trennung regeln. Hier die wichtigsten Bestandteile:
Eine häufig übersehene Tatsache: Der Stil, in dem Sie den Trennungsprozess führen, beeinflusst maßgeblich Ihre Reputation – sowohl unternehmensintern als auch in der Branche.
Praxis-Beispiel aus der Beratung: Ein Geschäftsführer führte trotz harter Verhandlungen den Trennungsprozess so professionell, dass das Unternehmen ihn nach dem Scheitern der Nachfolge wieder einstellte. Die Begründung des Aufsichtsrats: „Der gesamte Trennungsprozess wurde von Ihrer Seite vorbildlich professionell geführt.“
Besondere Herausforderungen entstehen, wenn die Trennung im Kontext von Unternehmenskrisen, Compliance-Verstößen oder strategischen Neuausrichtungen erfolgt. Hier gelten verschärfte Regeln:
Krisenspezifische Verhandlungselemente:
Ein Aufhebungsvertrag markiert keineswegs das Ende einer Karriere – sondern einen entscheidenden Wendepunkt. Wer diese außergewöhnliche Situation souverän meistert, mit professioneller Unterstützung verhandelt und seine Interessen strategisch durchsetzt, kann gestärkt aus der Trennung hervorgehen – finanziell, strategisch und persönlich.
Die goldenen Regeln für Top-Manager:
Denken Sie daran: Wer frühzeitig die richtigen Weichen stellt, schützt nicht nur sein Vermögen – sondern auch seine berufliche Zukunft. In einer Zeit, in der Manager-Karrieren zunehmend diskontinuierlich verlaufen, ist die Fähigkeit zur professionellen Trennung eine Kernkompetenz erfolgreicher Führungskräfte.
Der Aufhebungsvertrag wird damit vom vermeintlichen Karriereknick zum strategischen Instrument für den nächsten Karriereschritt – vorausgesetzt, Sie verhandeln richtig.
Erfahren Sie mehr zum Thema Aufhebungsvertrag in unserer Podcast-Folge:
Disclaimer – Keine Rechtsberatung
Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine individuelle rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Insbesondere im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen, Abfindungen oder arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist jeder Fall unterschiedlich und erfordert eine prüfende Einzelfallbetrachtung. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis der hier bereitgestellten Informationen getroffen werden.
Wenn Sie rechtliche Fragen oder konkreten Beratungsbedarf haben, können wir als Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Michael Weber, Experte für Executive-Trennungen, empfehlen.
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